Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») gelten für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen der Ezy One GmbH (nachfolgend «Ezy One») und ihren jeweiligen Auftraggebern (nachfolgend jeweils der «Kunde»; Ezy One und der Kunde zusammen die «Parteien»). Diese AGB regeln das gesamte Leistungsangebot von Ezy One, einschliesslich aber nicht beschränkt auf Dienstleistungen, Produkte oder Lizenzen die über die Plattform www.ezyone.ch angeboten werden. Hierzu zählen Dienstleistungen im Bereichen Marketing, Informatik und Webdesign. Ebenso sind Beratungsdienstleistungen, die Vergabe von Lizenzrechten und der Verkauf von Produkten im jeweiligen Geschäftsfeld umfasst. Diese AGB gelten für alle oben genannten sowie für alle weiteren Leistungen, die Ezy One dem Kunden direkt oder indirekt erbringt (zusammen nachfolgend die «Leistungen»).
Ezy One weist in der Offerte auf diese AGB hin. Mit der schriftlichen Annahme oder falls dies fehlt, spätestens bei Annahme einer Bestellung, anerkennt der Kunde die Anwendbarkeit dieser AGB. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten diese AGB auch für gleichartige künftige Vertragsverhältnisse mit dem Kunden, ohne dass in jedem Einzelfall wieder auf diese AGB hingewiesen werden müsste.
Diese AGB gelten ausschliesslich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäfts- oder Lieferbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn in deren Bestellung oder dazugehörigen weiteren Unterlagen darauf verwiesen wird. Allgemeine Geschäfts- oder Lieferbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Ezy One ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn Ezy One in Kenntnis der allgemeinen Geschäfts- oder Lieferbedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltslos erbringt.
Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschliesslich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB.
Vertragsabschluss
Eine Offerte von Ezy One gilt als verbindliches Vertragsangebot.
Der Vertragsabschluss kommt mit der Annahme der Offerte betreffend den Bezug von Leistungen der Ezy One durch den Kunden zustande.
Die Annahme kann entweder schriftlich (zum Beispiel durch Auftragsbestätigung) oder durch Inanspruchnahme der Leistung von Ezy One durch den Kunden (zum Beispiel durch Inanspruchnahme von Dienstleistungen, Bezug von Produkten oder die Nutzung von lizenzierten Dienstleistungen oder Produkten) erfolgen.
Leistungen
Art, Umfang und Eigenschaften der Leistungen werden in der Offerte, bzw. in den Vertragsunterlagen (zum Beispiel Angebot, Leistungsbeschreibung, Auftragsbestätigung) geregelt. Darin kann auf weitere Dokumente verwiesen werden.
Ezy One übernimmt – vorbehältlich ausdrücklicher abweichender und schriftlicher Vereinbarungen – keine Gewähr für den Eintritt eines bestimmten Erfolges. Insbesondere gewährleistet Ezy One nicht, dass für den Kunden durchgeführte Marketingleistungen (z.B. ausgewählte Keywords) zu einer gesteigerten Nachfrage von Leistungen des Kunden führt, Anzeigen des Kunden öfter geklickt werden oder Anzeigen des Kunden eine bessere Platzierung erhalten.
Nutzen- und Gefahrenübergang erfolgen mit Inanspruchnahme der jeweiligen Leistung.
Unternehmerische Risiken werden alleine vom Kunden getragen, insbesondere bezogen auf Risiken für vom Kunden getroffene oder unterlassene Entscheidungen unternehmerischen Ermessens (zum Beispiel Fehleinschätzung der Marktsituation oder Verkennung der Zweckmässigkeit geschäftlicher Massnahmen).
Preise
Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise auf der Website www.ezyone.ch oder gemäss der separaten Preisliste von Ezy One. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und exklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit diese anfällt, sowie exklusive weiterer allfällig anwendbarer Steuern.
Ezy One behält sich das Recht vor, die Preise auf der Website www.ezyone.ch oder der separaten Preisliste gemäss Offerte jederzeit zu ändern. Für den Kunden gelten während der Vertragsdauer die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preise gemäss Art. 4.1.
Spezifisch für die Leistungserbringung zugunsten des Kunden von Ezy One erworbenes Material oder sonstige Kosten (z.B. Reisezeit und -kosten, Verpflegung) werden and den Kunden zu den Kosten weiterverrechnet, die bei Ezy One tatsächlich angefallen sind und sind gegen Nachweis der entsprechenden Belege zusätzlich zu vergüten.
Vergütung
Der Kunde ist verpflichtet, den in Rechnung gestellten Betrag innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen.
Die Verrechnung des in Rechnung gestellten Betrages mit einer allfälligen Forderung des Kunden gegen Ezy One ist nicht zulässig.
Wird die Rechnung nicht binnen vorgenannter Zahlungsfrist beglichen, wird der Kunde abgemahnt. Begleicht der Kunde die Rechnung nicht binnen der angesetzten Mahnfrist fällt er automatisch in Verzug. Ab dem Zeitpunkt des Verzuges schuldet der Kunde Verzugszinsen in der Höhe von 5% [pro 30 Tage]. Vorbehalten ist allfälliger Verspätungsschaden.
Ezy One behält sich das Recht vor, bei Zahlungsverzug die vereinbarte Leistung zu verweigern.
Wird nach Vertragsschluss erkennbar (zum Beispiel durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass der Anspruch von Ezy One auf Zahlung der Vergütung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, so ist Ezy One nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Upgrade / Add-On
Ein Upgrade von einem kleineren zu einem grösseren Leistungspaket von Ezy One ist jederzeit möglich. Downgrades sind hingegen ausgeschlossen. Hat der Kunde ein grösseres Paket gewählt und bezieht nicht alle Leistungen, so hat er keinen Anspruch auf eine Rückvergütung.
Zum Paket dazu gewählte Add-on’s können zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr abgewählt werden. Wurde die Leistung eines Add-on’s erbracht, wird es vollständig in Rechnung gestellt, jede Rückvergütung von nicht genutzten Add-on‘s ist ausgeschlossen.
Pflichten von Ezy One
Leistungserbringung
Ezy One ist in der Wahl der zur Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeiter und des Ortes der Leistungserbringung grundsätzlich frei. Die Leistungen können insbesondere «remote», also auch unter Nutzung von Fernkommunikationsmitteln erbracht werden.
Ezy One ist berechtigt, die Leistungen durch eigene Mitarbeiter zu erbringen und/oder Dritte (Subunternehmer) bzw. Hilfspersonen mit der Erbringung der Leistungen zu beauftragen. Der Kunde ist nur aus wichtigen Gründen und gegen Ersatz hierdurch etwaig entstehender Mehrkosten berechtigt, den Austausch einzelner Mitarbeiter zu verlangen oder den Beizug eines Dritten (Subunternehmers) abzulehnen.
Erfüllungsort ist grundsätzlich der Sitz der Ezy One. Die Offerte kann abweichende Erfüllungsorte vorsehen.
Die Parteien unterlassen es, Mitarbeiter der jeweils anderen Partei oder sonst mit der Leistungserbringung befasste Personen aktiv abzuwerben.
Die Parteien zeigen sich gegenseitig sofort alle Umstände aus ihren Vertragsbereichen an, welche die vertragsgemässe Erfüllung gefährden oder gefährden können.
Leistungszeit, Verzug und Leistungsdauer
Die Leistungszeit wird individuell vereinbart bzw. von Ezy One mit der Offerte angegeben. [Sofern dies nicht der Fall ist, beginnt die Leistungserbringung innerhalb von einem Monat ab Vertragsschluss.]
Sofern Termine nicht ausdrücklich und schriftlich als verzugsbegründend vereinbart sind, sind sämtliche Termine unverbindlich. Sofern Ezy One verbindliche Leistungszeiten aus Gründen, die nicht von Ezy One zu vertreten sind, nicht einhalten kann (die «Nichterfüllbarkeit der Leistung»), wird Ezy One den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Leistungszeit mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Leistungszeit nicht erbracht, ist Ezy One berechtigt, ganz oder teilweise von dem Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden wird von Ezy One unverzüglich erstattet. Als Fall der Nichterfüllbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Leistungserbringung durch einen Subunternehmer oder eine Hilfsperson, wenn weder Ezy One noch der Subunternehmer bzw. der Hilfsperson ein Verschulden trifft oder wenn Ezy One im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet war.
Der Eintritt des Verzugs von Ezy One setzt in jedem Fall eine schriftliche Mahnung durch den Kunden voraus.
Vorbehaltlich Ziff. 11 (Lizenzen)stehen dem Kunden die Leistungen von Ezy One gemäss Offerte für die individuell vereinbarte Dauer zur Verfügung. Nach Ablauf dieser Frist hat der Kunde keinen Anspruch mehr auf den Inhalt der Leistungen.
Pflichten des Kunden
Ausübung der Nutzungsrechte
Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Vorkehrungen, welche zur Erbringung der Leistungen durch Ezy One erforderlich sind, umgehend vorzunehmen. Der Kunde hat die Vorkehrungen am vereinbarten Ort zur vereinbarten Zeit und im vereinbarten Mass vorzunehmen. Je nach Umständen gehört dazu das Erbringen/Zur Vergügungstellung geeigneter Informationen und Unterlagen an Ezy One.
Sofern Ezy One an Software, deren Überlassung nicht Gegenstand des Vertragsverhältnisses ist, insbesondere an lizenzierter Drittsoftware, im Auftrag des Kunden Änderungen vornimmt, ist der Kunde vollumfänglich dafür verantwortlich, dass er über die erforderlichen Rechte für die Durchführung von Änderungen an solcher Software verfügt.
Der Kunde bestätigt mit dem Akzeptieren der vorliegenden AGB zudem, dass er über eine unbeschränkte Handlungsfähigkeit verfügt und volljährig ist. Der Kunde erklärt mit der Registrierung ausdrücklich, dass sämtliche gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen, aktuell sind und mit den Rechten Dritter, den guten Sitten und dem Gesetz in Übereinstimmung sind.
Mitwirkungspflichten des Kunden
Die Parteien haben das gemeinsame Verständnis, dass eine erfolgreiche Zusammenarbeit im Rahmen des Vertragsverhältnisses entscheidend von der Mitwirkung des Kunden abhängt und dessen Erfüllung von Mitwirkungsleistungen für den Erfolg der Leistungen von Ezy One unbedingt erforderlich ist. Der Kunde verpflichtet sich daher, Ezy One bei der Erbringung der Leistungen umfassend zu unterstützen, insbesondere durch Erbringung der nachfolgend aufgeführten Mitwirkungsleistungen.
Der Kunde fördert die erfolgreiche Durchführung des Vertragsverhältnisses innerhalb seines Verantwortungsbereichs. Soweit Umstände für den Kunden absehbar sind, welche negativen Einfluss auf das Vertragsverhältnis bzw. die Leistungen von Ezy One haben können, wird Ezy One durch den Kunden hierüber unverzüglich schriftlich informiert.
Der Kunde stellt Ezy One die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen zur Verfügung und übergibt bzw. gewährt Zugang zu sämtlichen für die Leistungserbringung erforderlichen relevanten Daten, Dateien, Dokumenten und sonstigen Materialien. Ezy One geht davon aus, dass die gelieferten Daten, Dateien, Dokumenten und sonstigen Materialien richtig und vollständig sind. Die Prüfung der Richtigkeit und Ordnungsmässigkeit der gelieferten Daten, Dateien, Dokumenten und sonstigen Materialien obliegt Ezy One nur, wenn dies vorab schriftlich vereinbart wurde. Soweit für die Leistungserbringung durch Ezy One der Zugriff auf Drittsoftware erforderlich ist (z.B. Google Ads), ist der Kunde dafür verantwortlich, die Drittsoftware zu lizenzieren und die Lizenz aufrechtzuerhalten, solange und soweit dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist. Das Vertragsverhältnis mit dem Drittlizenzgeber besteht ausschliesslich zwischen dem Kunden und dem Drittlizenzgeber.
Der Kunde gewährt Ezy One in dem für die Leistungserbringung erforderlichen Umfang Zugang zu den erforderlichen Räumlichkeiten sowie Zugriff auf die erforderlichen Systeme. Der Kunde stellt weiter für eine Leistungserbringung vor Ort die erforderliche Infrastruktur zur Verfügung.
Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass allfällige Anzeigen oder sonstige kommerzielle Kommunikation, bei deren Verbreitung Ezy One unterstützt, das anwendbare Recht nicht verletzen und insbesondere nicht gegen das Lauterkeitsrecht verstossen.
Weitere Pflichten
Der Kunde ist für die sichere Aufbewahrung seiner Zugangsdaten und Passwörter vollumfänglich verantwortlich und sichert seine Daten täglich in geeigneter Form, damit diese mit einem vertretbaren Aufwand wiederhergestellt werden können, sofern Ezy One sich nicht vertraglich zur Datensicherung verpflichtet hat. Der Kunde ist darüber hinaus verpflichtet, die technischen Voraussetzungen für die Nutzung allfälliger von Ezy One für die Vertragsdauer überlassener Software oder sonstigen Leistungen zu schaffen, insbesondere eine dafür erforderliche Telekommunikationsverbindung aufrecht zu erhalten.
Der Kunde sorgt dafür, dass die von ihm Ezy One zugänglich gemachten oder bereitgestellten Materialien, Daten und sonstige Informationen, sowie sämtliche Informationen, die auf deren Basis durch die Nutzung der vertragsgemässen Leistungen generiert werden, keine Rechte Dritter, insbesondere keine Persönlichkeitsrechte oder Immaterialgüterrechte Dritter verletzen und nicht gegen anwendbares Recht, insbesondere das Lauterkeitsrecht verstossen, die Leistungen der Ezy One nicht beeinträchtigen (sich insbesondere nicht disruptiv auf allfällige von Ezy One bereitgestellte Software auswirken) und kein Sicherheitsrisiko darstellen. Sollte Ezy One vernünftigerweise annehmen, dass Informationen des Kunden gegen die vorgenannte Pflicht verstossen, wird Ezy One den Kunden darauf hinweisen. Sollte der Kunde nicht unverzüglich die vertragswidrigen oder rechtswidrigen Informationen löschen, ist Ezy One berechtigt, diese zu entfernen, ohne dass dem Kunden hieraus Ansprüche erwachsen.
Der Kunde hält Ezy One von allen Schäden, Aufwendungen, und sonstigen Kosten schadlos und stellt Ezy One von solchen frei, die Ezy One im Zusammenhang entstehen mit (i) einer Verletzung einer durch den Kunden eingegangenen Gewährleistung oder Zusicherung oder (ii) einer Überschreitung der Nutzungsrechte durch den Kunden oder einer anderen Verletzung von Ziffer 8.3.2 durch den Kunden. Diese Schadloshaltungspflicht besteht nicht, soweit Schäden, Aufwendungen und sonstige Kosten auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Ezy One beruhen. Darüber hinausgehende Rechte von Ezy One im Falle einer Verletzung bleiben unberührt.
Der Kunde ist verpflichtet, auf Endgeräten, mittels derer er auf allfällige von Ezy One überlassene Software zugreift, Virenschutzprogramme nach dem Stand der Technik einzusetzen und alle zumutbaren Massnahme zu ergreifen, um zu verhindern, dass Viren oder sonstige Malware in die Software eingepflegt werden.
Der Kunde wird Ezy One von sämtlichen Ansprüchen Dritter freistellen, die auf einer nicht vertragsgemässen Verwendung von Lieferungen und Leistungen von Ezy One und der hiermit verbundenen Leistungen durch den Kunden beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein Anspruch Dritter droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung von Ezy One.
Die vorstehende Aufzählung der Pflichten des Kunden ist nicht abschliessend; weitere Pflichten können sich insbesondere aus den Absprachen der Parteien ergeben.
Soweit und solange der Kunde seine Pflichten nicht, nicht ordnungsgemäss oder nicht rechtzeitig erfüllt und die Leistungserbringung durch Ezy One hierdurch beeinträchtigt wird, ist Ezy One von der Leistungserbringung befreit, insbesondere auch bezogen auf vereinbarte Fristen, Termine und Meilensteine, die bei Nachholung der vorgenannten Pflichten um einen angemessenen Zeitraum verlängert bzw. verschoben werden.
Kündigung
Beide Parteien haben das Recht, das Vertragsverhältnis gemäss den Bestimmungen in der Offerte zu kündigen. Eine ausserordentliche Kündigung kann nur aus wichtigen Gründen erfolgen.
Unsere auf Meta (Facebook, Instagram) und Google durchgeführten Werbekampagnen, einschliesslich aller damit verbundenen Inhalte, Strategien und Daten, sind unser geistiges Eigentum. Bei Beendigung des Vertrags behalten wir uns das Recht vor, alle von uns erstellten Kampagnen vollständig zu löschen. Dies geschieht, um unser geistiges Eigentum zu schützen und potenzielle Spionage zu verhindern. Eine Weitergabe oder Nutzung dieser Kampagnen durch den Kunden ist ohne unsere ausdrückliche schriftliche Genehmigung nicht gestattet. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Wiederherstellung oder Übertragung der gelöschten Kampagnen.
- Ezy One übernimmt keine Haftung für Verluste, Schäden oder Nachteile, die dem Kunden durch die Löschung der Google Ads-Kampagnen nach Beendigung der Zusammenarbeit entstehen, sofern diese Löschung gemäss den oben genannten Regelungen erfolgt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Ezy One beruhen.
Höhere Gewalt
Für Ereignisse höherer Gewalt, die Ezy One die Leistungserbringung wesentlich erschweren, die ordnungsgemässe Durchführung des Vertragsverhältnisses zeitweilig behindern oder unmöglich machen, haftet Ezy One nicht. Als höhere Gewalt gelten dabei alle vom Willen und Einfluss der Parteien unabhängigen Umstände (zum Beispiel Naturkatastrophen, Erdbeben, Vulkanausbrüche, Lawinen, Unwetter, Gewitter, Stürme, Kriege, Unruhen, Bürgerkriege, Revolutionen und Aufstände, Terrorismus, Sabotage, Streiks, Atomunfälle, Blockaden, Streiks, Aussperrungen, Pandemien), die nach Vertragsschluss eintreten.
Soweit eine der Parteien durch höhere Gewalt an der Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen und Mitwirkungen gehindert wird, gilt dies nicht als Pflichtverletzung im Rahmen des Vertragsverhältnisses. Jede Partei wird im Rahmen ihrer Möglichkeiten dafür sorgen, dass das Ausmass der Auswirkungen der höheren Gewalt möglichst gering gehalten wird.
Dauert die höhere Gewalt länger als 30 Tage kann Ezy One vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall hat Ezy One dem Kunden bereits geleistete Vorauszahlungen zurückzuerstatten, soweit sie ihre Leistungen nicht erbracht hat.
Ist gemäss Offerte Gegenstand der Leistungen durch Ezy One die Überlassung von Software, so räumt Ezy One dem Kunden zu den Bestimmungen dieser AGB und für die Vertragsdauerund gegen die in der Offerte bestimmte Vergütung das nicht-exklusive, nicht übertragbare, nicht durch Dritte ausübbare und widerrufliche Recht ein, auf die Software mittels Fernzugriff zuzugreifen und diese zu nutzen. Der Kunde ist jedoch nicht berechtigt, die Software zu (a) verkaufen, veräussern, vermieten, verleihen, lizenzieren, dekompilieren oder mittels anderer Techniken des Reverse Engineering rekonstruieren, verbreiten oder sonst einem Dritten zugänglich oder wahrnehmbar zu machen; (b) bearbeiten (einschliesslich zu Werken zweiter Hand); (c) zu spiegeln oder zu vervielfältigen; (d) für andere Zwecke als die internen Geschäftszwecke des Kunden zu benutzen; und (e) auf eine Weise zu nutzen, welche die in diesen AGB oder der Offerte vorgesehenen Nutzungsbeschränkungen (einschliesslich allfälliger Nutzungsbeschränkungen hinsichtlich Instanzen, autorisierten Nutzern o.ä.) überschreitet. Dokumentationspflichten über die von Ezy One in der Software bereitgestellte Nutzerdokumentation bestehen nicht. Vorbestehende Rechte Dritter bleiben von dieser Regelung unberührt.
Gewährleistung
Ezy One bemüht sich um eine gute Verfügbarkeit von www.ezyone.ch und unternimmt angemessene Vorkehrungen um www.ezyone.ch vor Eingriffen Dritter zu schützen.
Sie kann jedoch keine Gewährleistung für ein unterbruchs- und störungsfreies Funktionieren von www.ezyone.ch und den angebotenen Dienstleistungen geben und auch nicht gewährleisten, dass die Dateien virenfrei sind. Ezy One leistet keine Gewähr für die sachliche und inhaltliche Korrektheit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit oder Qualität der publizierten oder übermittelten Informationen und Unterlagen. Sie kann zudem keine Gewährleistung geben für Nicht – Spamming, schädliche Software, Spyware, Hacker oder Phishing-Angriffe etc. die die Benutzung der Dienstleistung beeinträchtigen, die Infrastruktur (z.B. Endgeräte, PC) des Kunden beschädigen oder ihn anderweitig schädigen. Ezy One kann keine Gewähr für die sachliche und inhaltliche Korrektheit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit oder Qualität der zur Verfügung gestellten, publizierten oder übermittelten Informationen und Prozesse sowie des Arbeitsresultats der Dienstleistungen leisten. Ein allfälliges Problem oder ein Defekt ist Ezy One umgehend, spätestens jedoch innerhalb von 5 Kalendertagenanzuzeigen.
Ezy One gewährleistet, dass die von ihr gelieferten Produkte frei von Mängeln in Material und Herstellung ist.
Bei Vorliegen eines Mangels ist dieser Ezy One umgehend , spätestens jedoch innerhalb von 5 Kalendertagen, anzuzeigen.
Liegt ein Mangel vor, so hat der Kunde Anspruch auf Reparatur oder Ersatz des Produktes.
Ist ein Ersatz oder die Reparatur des Produkts nicht möglich, so kann der Kunde einen dem Minderwert entsprechenden Abzug von der Vergütung machen.
Der Anspruch auf Kostenrückerstattung bei Fremdreparaturen wird ausgeschlossen. Während der Zeit der Reparatur hat der Kunde keinen Anspruch auf ein Ersatzprodukt.
Die Gewährleistungsrechte verjähren innerhalb von einem Jahr ab Ablieferung.
Im Übrigen ist jede Gewährleistung ausgeschlossen.
Haftung
Ezy One haftet dem Kunden für aus diesem Vertragsverhältnis entstehende Schäden ausschliesslich beim Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Von dieser Begrenzung ausgenommen ist die Haftung für schuldhaft herbeigeführte Personenschäden.
Der Kunde ist verpflichtet allfällige Schäden Ezy One umgehend, spätestens jedoch innerhalb von 5 Kaldendertagen, zu melden.
Soweit gesetzlich zulässig, schliesst Ezy One die Haftung für indirekte, Mangelfolge- und weitere Folgeschäden, wie entgangenen Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Betriebsausfall, Ansprüche Dritter, Datenverlust oder die Haftung für Hilfspersonen, aus.
Immaterialgüterrechte
Sämtliche Rechte an den Produkten oder sonstigen Leistungen, die vor dem Abschluss des Vertrages zwischen den Parteien entstanden sind oder ausserhalb der Leistungen unter diesem Vertrag entstehen, bleiben im Eigentum der Ezy One.
Ezy One stehen alle Rechte an den Arbeitsergebnissen, auch an Beratungsergebnissen, im Verhältnis zum Kunden ausschliesslich zu, auch soweit die Arbeitsergebnisse durch Vorgaben oder Mitarbeit des Kunden oder seiner Mitarbeiter entstanden sind.
Ezy One gewährt dem Kunden an Arbeitsergebnissen, die im Rahmen des Vertragsverhältnisses entstanden sind, ein nicht ausschliessliches, weltweites, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht für eigene Zwecke, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist. An Änderungen oder Ergänzungen von Standardsoftware, die Ezy One hergestellt und/oder geliefert hat, hat der Kunde dieselben Befugnisse wie an der Standardsoftware. Vorbestehende Rechte Dritter bleiben von dieser Regelung unberührt.
Weder diese AGB noch die separate Offerte haben die Übertragung von Immaterialgüterrechten zum Inhalt, es sei denn dies werde explizit erwähnt.
Sämtliche Immaterialgüterrechte des Kunden an bereitgestellten Materialien, Daten und sonstige Informationen bleiben im Eigentum des Kunden. Der Kunde räumt hiermit Ezy One ein nicht-exklsuives, unentgeltliches, nicht übertragbares, unterlizenzierbares, weltweites Recht für die Dauer dieses Vertrages ein, diese zum Zweck (i) der Erfüllung dieses Vertrages, (ii) der Entdeckung, Vermeidung und Behebung von Gefahren für die Sicherheit oder Funktionsfähigkeit der Leistungen von Ezy One, oder (iii) der Verbesserung und/oder (Weiter-)entwicklung der Produkten oder Dienstleistungen von Ezy One zu nutzen.
Verwendet der Kunde im Zusammenhang mit Ezy One Inhalte, Texte oder bildliches Material, an welchem Dritte ein Schutzrecht haben, hat der Kunde sicherzustellen, dass keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.
Datenschutz
Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der für sie anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Ezy One ist berechtigt, die im Rahmen des Vertragsverhältnisses aufgenommenen Daten zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen zu verarbeiten und zu verwenden. Die zur Leistungserfüllung notwendigen Daten können auch an beauftragte Dienstleistungspartner oder sonstigen Dritten weitergegeben werden.
Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung und vertragsgemässen Verwertung seiner Daten durch Ezy One vollumfänglich einverstanden und ist sich bewusst, dass Ezy One auf Anordnung von Gerichten oder Behörden verpflichtet und berechtigt ist, Daten vom Kunden diesen oder Dritten bekannt zu geben. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, darf Ezy One die Daten des Kunden für eigene Marketingzwecken verwenden.
Der Kunde ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Kundendaten selbst verantwortlich.
Soweit Ezy One Personendaten im Auftrag des Kunden bearbeitet, gelten die Bestimmungen der Auftragsbearbeitungsvereinbarung (ADV), die hiermit integral in diesen Vertrag einbezogen ist. Im Fall eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen dieser AGB und der ADV geht die ADV vor.
Geheimhaltung
Die im Rahmen des Vertragsverhältnisses einschliesslich seiner Anbahnung übergebenen Unterlagen und Informationen dürfen ausschliesslich für die Zwecke des Vertragsverhältnisses verwendet werden. Darüber hinaus vereinbaren die Parteien Vertraulichkeit über den Inhalt des Vertragsverhältnisses und die bei dessen Abwicklung gewonnenen Informationen nach Massgabe der nachfolgenden Bestimmungen.
Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen bei der Vertragsdurchführung von der jeweils anderen Partei zugehenden oder bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse oder als vertraulich bezeichnete Informationen geheim zu halten.
Die Parteien verpflichten sich, geheim zu haltenden Unterlagen und Informationen nicht Dritten gegenüber zu offenbaren. Keine Dritten sind verbundene Unternehmen der Parteien sowie Subunternehmer, sofern diese zur Geheimhaltung verpflichtet wurden. Ausgenommen ist weiter die Übermittlung von Informationen und Unterlagen an Berater der Parteien, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.
Nicht von der Geheimhaltungspflicht umfasst sind Informationen und Unterlagen, die zum Zeitpunkt der Offenlegung allgemein bekannt und zugänglich waren oder die der empfangenden Partei zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits bekannt waren oder ihr von Dritten berechtigterweise zugänglich gemacht worden sind.
Die Geheimhaltungspflicht gilt während des Vertragsverhältnisses sowie für eine unbeschränkte Frist nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
Von der Geheimhaltungspflicht unberührt bleibt das Recht von Ezy One, auf die Leistungserbringung für den Kunden im Rahmen von Referenzbenennungen und Marketingmaterialien hinzuweisen.
Alvatorische Klausel und Vertragsänderungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des zugrundeliegenden Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB und des zugrundeliegenden Vertrags hiervon nicht berührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.
Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen der von den Parteien vertraglichen Bestimmungen – einschliesslich der Aufhebung der Schriftform – bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung (wobei per E-Mail der Schriftform genügt).
Davon ausgenommen sind Änderungen dieser AGB. Ezy One ist berechtigt jederzeit die AGB anzupassen und zu aktualisieren.
Die neue Version tritt durch Publikation auf der Website von Ezy One in Kraft.
Für die Kunden gilt grundsätzlich die Version der AGB, welche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft ist. Es sei denn, der Kunde habe einer neueren Version der AGB ausdrücklich oder konkludent zugestimmt.
Gerichtsstand und Rechtswahl
Für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis sind ausschliesslich die am Sitz der Ezy One zuständigen Gerichte zuständig. Ezy One ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschliesslichen Zuständigkeiten, bleiben vorbehalten.
Das Vertragsverhältnis einschliesslich diese AGB unterliegen schweizerischem Recht unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenverkehr (CISG) und der Bestimmungen des internationalen Privatrechts.